Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Bereits am 23. August sind ausgweitete 3G-Regeln bundesweit
in Kraft getreten.
3G steht dabei für die drei Begriffe:
geimpft, genesen und getestet.
Die 3G-Regel gilt künftig ab einer Inzidenz von 35.
Dann können öffentliche Einrichtungen und Dienste nur noch in
Anspruch genommen werden,
sofern die Person geimpft, genesen
oder negativ getestet ist - zu belegen per
Nachweis auf dem
Handy oder auf Papier
Gefordert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht
länger als 24 Stunden
zurückliegt, oder ein negativer
PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.
Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden konkret
Voraussetzung für:
- den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie
Einrichtungen der Behindertenhilfe
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur,
Kosmetik)
- Sport im Innenbereich
- die Beherbergung in Hotels und Pensionen
Die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln
beachten,
im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften)
gilt weiterhin -
und zwar für alle.
Ihre
Almuth Grieger
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