Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Bereits am 23. August sind ausgweitete 3G-Regeln bundesweit

in Kraft getreten. 3G steht dabei für die drei Begriffe:

geimpft, genesen und getestet.



Die 3G-Regel gilt künftig ab einer Inzidenz von 35.

Dann können öffentliche Einrichtungen und Dienste nur noch in

Anspruch genommen werden, sofern die Person geimpft, genesen

oder negativ getestet ist - zu belegen per Nachweis auf dem

Handy oder auf Papier



Gefordert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht

länger als 24 Stunden zurückliegt, oder ein negativer

PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.



Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden konkret

Voraussetzung für:

  1. den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie

    Einrichtungen der Behindertenhilfe


  2. den Zugang zur Innengastronomie


  3. die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen


  4. die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur,


  5. Kosmetik)

  6. Sport im Innenbereich


  7. die Beherbergung in Hotels und Pensionen



Die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln

beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften)

gilt weiterhin - und zwar für alle.



Ihre


Almuth Grieger

Salon Grieger
Inhaber Almuth Grieger
Lüneburger Straße 11
29574 Ebstorf

Tel: 05822 2502
mail: salon.grieger@t-online.de